Rechts Belehrung

Um die Mitgliedschaft zu beenden, muss der Austritt gegenüber der Untergliederung (Stamm/ Ortsgruppe) in Textform erklärt werden. (vgl. §4 Absatz 1 Bundessatzung)

Die Beitragspflicht verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern der Austritt nicht bis zum 31. Dezember erklärt wurde. Bei unterjährigem Austritt erfolgt keine anteilige Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen. (vgl. §4 Absatz 3 Bundessatzung)

Wenn ihr mehr über Rechte und Pflichten eines Mitglieds wissen wollt, schaut in die Publikationen (Satzungen und Ordnungen) unseres Verbandes. Solltet ihr noch Fragen haben, dann schreibt uns!

Austritt erklären

Um eure Mitgliedschaft zu beenden, reicht es, wenn ihr ein Ausritt per E-Mail an eure Ortsgruppe erklärt.

Die E-Mail-Adressen der Ortsgruppen lauten jeweils [Name der Ortsgruppe]@bdp-bbb.de

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