Rechte und Pflichten
Mitglieder haben verschiedene Verpflichtungen, zum Beispiel die Zahlung des jährlichen Jahresbeitrags. Alle Rechte und Pflichten sind hier einmal zusammengefasst oder ausführlich in den Publikationen (Satzungen und Ordnungen) unseres Verbandes zu finden.
Mitgliedschaftsarten
Ordentliche Mitgliedschaft
- reguläre Mitgliedschaft
- aktives und passives Wahlrecht
Fördermitgliedschaft
- unterstützen ideell und materiell
- kein Wahlrecht, kein Versicherungsschutz
- geringer Jahresbeitrag, Spenden freiwillig, aber ausdrücklich erwünscht
Beitrag
| Beiträge nach Mitgliedschaft (Stand Beitragsjahr 2026) | Beitrag Bund¹ | Beitrag Land² | Beitrag Ortsgruppe³ |
| ordentliche Mitgliedschaft | 37€ | 17€ | +X€ |
| ordentliche Mitgliedschaft (Halbjahresbeitrag*) | 21,25€ | 10€ | +X€ |
| Fördermitgliedschaft | 10€ | – | +X€ |
*Halbjahresbeitrag: Ordentliche Mitglieder, die erst nach dem 01.07 eines Jahres bei uns Mitglied werden, haben für das erste Beitrittsjahr Anspruch auf den Halbjahresbeitrag.
¹ Festgelegt auf der Bundesversammlung am 16.06.2024
² Festgelegt auf der Landesversammlung am 26.10.2025
³ Festgelegt durch die Ortsgruppen
