Voraussetzungen
- Ihr seid über 18
- Ihr Seit von der Stammesvollversammlung/ Mitgliederversammlung als Schatzmeister*in oder Stammesführung gewählt worden
- Das Protokoll der Mitgliederversammlung wurde ans Landesbüro geschickt (nach Landeswahlordnung)
- Eure Funktion (Schatzmeister*in oder Stammesführung) wurde in der MV eingetragen
Schritt 1: Online Verifikationen
Eingabe persönlicher Daten in Online Formular, anschließend einmalige Identifizierung mit Perso/ Reisepass Online via App fürs Smartphone oder Postident in DHL Filialen https://kontoeroeffnung.gls.de/kundenanlage/gks-
Schritt 2: Formulare
PDF Dokumente Vollmacht und Onlinebanking-Nutzung ausfüllen
…und für die Unterschriften der Landesvorstand ans Landesbüro schicken: kassenteam@bdp-bbb.de Das Landesbüro schickt anschließend alles an die GLS Bank.
Probleme
Die GLS Bank braucht teilweise sehr lange, um die Anträge zu bearbeiten. Um das ganze ein bisschen zu beschleunigen, kann es helfen, anzurufen und nachzufragen 02345797100. Solltet ihr dennoch Hilfe benötigen, meldet euch beim LV Kassenteam kassenteam@bdp-bbb.de
Infos von der GLS Bank
Mit einer Kontovollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über ein explizit mit der Kontonummer benanntes Konto. Es wird unterschieden zwischen:
- Einzelvollmacht (E)
- Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
- Auskunftsvollmacht (N)
Einzelvollmacht (E)
Bei einer Einzelvollmacht darf der/die Bevollmächtigte über das Guthaben auf dem Konto verfügen (z. B. durch Barabhebungen, Überweisungen, etc.). Auch Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge darf er/sie für den Kontoinhaber anerkennen oder ggf. auch reklamieren. Er/sie darf selbst jedoch keine weiteren Vollmachten erteilen, das Konto kündigen, eine Kündigung entgegennehmen, Kreditkarten für das Konto beantragen oder neue Kredite aufnehmen.
Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
Für die gemeinschaftliche Vollmacht gilt dasselbe, allerdings müssen dann jeweils beide Bevollmächtigte zustimmen. Sprich es gilt ein 2 Augen Prinzip. Jede überweisung muss von 2 Menschen freigegeben werden.
A = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein)
B = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt)
B ist für uns völlig überflüssig.
Auskunftsvollmacht (N)
Bei der sogenannten Auskunftsvollmacht wird der bevollmächtigten Person nur ein Auskunftsrecht gewährt.