Kontoverbindung

BdP Landesverband Berlin-Brandenburg

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Spendenbescheinigungen

Spenden sind mit bis 20 Prozent der eigenen steuerpflichtigen Einkünfte noch im selben Steuerjahr absetzbar. Als Untergliederung des gemeinnützigen Vereins „Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.“ sind wir dazu berechtigtet für Spenden Zuwendungsbestätigungen, sprich Spendenbescheinigung auszustellen. Für Kleinspenden unter 300 Euro (vor dem Steuerjahr 2021 nur 200 Euro) gilt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis wie beispielsweise ein Kontoauszug aus dem Onlinebanking. In der Steuererklärung (seit dem Steuerjahr 2019) trägt man Spenden an gemeinnützige Vereine in Zeile 5 der Anlage „Sonerausgaben“ ein.

Annahme Geldstrafen

Als gemeinnütziger Verein haben wir uns auf der Bußgeldliste eingetragen und nehmen gerichtlich entschiedene Geldauflagen an.

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