Kontoverbindung
BdP Landesverband Berlin-Brandenburg
DE83430609671242832000
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank
Spendenbescheinigungen
Spenden sind mit bis 20 Prozent der eigenen steuerpflichtigen Einkünfte noch im selben Steuerjahr absetzbar. Als gemeinnütziger Verein sind wir dazu berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen, sprich Spendenbescheinigungen auszustellen. Für Kleinspenden unter 300 Euro gilt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis wie beispielsweise ein Kontoauszug aus dem Onlinebanking. In der Steuererklärung trägt man Spenden an gemeinnützige Vereine in Zeile 5 der Anlage „Sonderausgaben“ ein.
Annahme Geldstrafen
Als gemeinnütziger Verein haben wir uns auf den Bußgeldlisten der Länder Berlin und Brandenburg eintragen lassen und nehmen gerichtlich entschiedene Geldauflagen an.