Kontoverbindung

BdP Landesverband Berlin-Brandenburg

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Spendenbescheinigungen

Spenden sind mit bis 20 Prozent der eigenen steuerpflichtigen Einkünfte noch im selben Steuerjahr absetzbar. Als gemeinnütziger Verein sind wir dazu berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen, sprich Spendenbescheinigungen auszustellen. Für Kleinspenden unter 300 Euro gilt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis wie beispielsweise ein Kontoauszug aus dem Onlinebanking. In der Steuererklärung trägt man Spenden an gemeinnützige Vereine in Zeile 5 der Anlage „Sonderausgaben“ ein.

Annahme Geldstrafen

Als gemeinnütziger Verein haben wir uns auf den Bußgeldlisten der Länder Berlin und Brandenburg eintragen lassen und nehmen gerichtlich entschiedene Geldauflagen an.

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